Die OdA Bewegung und Gesundheit stellt für die kantonalen Lehraufsichten Fachleute für die Erteilung der Ausbildungsbewilligung.
Bildungsgesuche
Für die Ausbildung von Lernenden braucht ein Betrieb eine Bildungsbewilligung. Nach Eingang des Bildungsgesuches prüft der Kanton, ob alle Voraussetzungen zur Vermittlung der Bildung vorhanden sind. Der schriftliche Entscheid stützt sich in der Regel auf einen Bericht der Fachexpertinnen/Fachexperten, die von der OdA Bewegung und Gesundheit (im Folgenden kurz OdA genannt) zur Verfügung gestellt werden. · Kanton Bern: Frau Irene Berger, i.berger@sfgv.ch · Kantone AG und SO, beide Basel: Herr Claude Ammann, c.ammann@sfgv.ch · Kantone ZH und GR, Inner- und Ostschweiz: Herr Roland Steiner, r.steiner@sfgv.ch Französischsprachige Schweiz: Herr Alain Amherd, a.amherd@sfgv.ch
Die Kommission Berufsentwicklung und Qualitätssicherung B & Q hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Merkblatt für die Bildungsbewilligungen entwickelt.
Die Kommission Berufliche Grundbildung KBG hat an ihrer Sitzung vom 26. Juni 2018 dieses Merkblatt besprochen und genehmigt.
Merkblatt für die kantonalen Lehraufsichten hier im PDF-Format:
Verbindliche Liste der einsclägigen Abschlüsse gemäss Art. 10 c) und 10 d) der Bildungsverordnung